Allgemeine Vertragsbedingungen der Namsu GmbH
    (Produkt "Namsu Smart")

  1. Geltungsbereich
  2. Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für alle zwischen der Namsu GmbH und ihrem jeweiligen Vertragspartner abgeschlossenen Verträge über die Inanspruchnahme des Produkts "Namsu Smart" über namsu.ch. Die für den jeweilgen Vertrag gültige Fassung der Allgemeinen Vertragsbedingungen (unter Angabe des betreffenden Datums) ist zudem jederzeit über die Homepage (namsu.ch) abrufbar.

  3. Vertragsgegenstand und Leistungspflicht der Namsu GmbH
  4. Die Namsu GmbH (nachfolgend: Namsu) bietet Nachmietersuchenden mit ihrem Produkt "Namsu Smart" einen Service an, bei dem sie ihren Vertragspartnern die Nachmietersuche im untenstehend beschriebenen Umfang abnimmt. Kommt zwischen der Namsu und einem Interessenten hierüber ein Vertrag (nachfolgend: Vertrag) zustande (vgl. hierzu unter Punkt Zustandekommen und vorzeitige Auflösung des Vertrages dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen), erhält der Vertragspartner zudem für die Dauer der Vertragslaufzeit unter namsu.ch einen Zugang zur entsprechenden web-basierten Anwendung (vgl. hierzu unter Vertragsdauer dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen).

    Ist zwischen Namsu und einem Interessenten ein Vertrag über das Produkt "Namsu Smart" wirksam zustande gekommen und hat der Vertragspartner seine Mitwirkungspflichten gemäss Punkt Leistungspflicht des Vertragspartners dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen erfüllt, begründet dies auf Seiten von Namsu im Einzelnen die nachstehend aufgelisteten Leistungspflichten.

    Die Leistungspflicht der Namsu GmbH entsteht in jedem Fall erst nach erfolgter Zahlung/Leistung des vom Vertragspartner geschuldeten Entgelts (vgl. hierzu unter Punkt Leistungspflicht des Vertragspartners dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen).

    1. Sichtung des online eingereichten Mietvertrages
    2. Aufnahme des Mietobjekts in das Maklernetzwerk von Namsu nach Abschluss des Onboarding-Prozesses. Für die Dauer der Makler-Periode wird das Mietobjekt exklusiv nur Maklerkunden von Namsu angeboten. Die Länge dieser Periode hängt von der verbleibenden Zeit bis zur gewünschten Wohnungsübergabe ab (je weniger Zeit verfügbar desto kürzer die Makler-Periode). Kommt in einem konkreten Fall die nachfolgend hierin unter Punkt 11 genannte Zusatzoption zum Tragen, obliegt die Entscheidung, wann ein Objekt aus dem Maklernetzwert von Namsu genommen wird, allein Namsu.
    3. Wird aus dem Maklernetzwerk kein geeigneter Mietinteressent gefunden, erfolgt die Aufschaltung des Inserats gemäss den vom Vertragspartner angegebenen bzw. im Mietvertrag enthaltenen Parametern auf beispielhaft folgenden öffentlich einsehbaren Onlineplattformen (wobei ein Inserat auf flatfox.ch in jedem Fall platziert wird):
      • www.flatfox.ch
      • www.urbanhome.ch
      • www.properstar.ch
    4. Entgegennahme und Prüfen aller Nachmieterbewerbungen auf ihre Vollständigkeit, welche über die web-basierte Anwendung namsu.ch eingereicht worden sind. Sollten Bewerbungen in Papierform zuhanden von Namsu zugehen oder direkt an den Vertragspartner geschickt werden, bleiben diese unberücksichtigt. Namsu überprüft die von den Bewerbern über namsu.ch eingereichten Informationen nicht auf ihre Richtigkeit. Das heisst, Namsu stellt im Rahmen ihrer Prüfung auf die von den Bewerbern gemachten Angaben ab.
    5. Bewertung aller Nachmieterbewerbungen, welche über die web-basierte Anwendung namsu.ch eingegangen sind, nach geltenden mietrechtlichen Kriterien sowie Zuteilung eines entsprechenden Namsu-Scores innerhalb einer Namsu-Kategorie. Der Namsu-Score reicht dabei von 1 bis 10, wobei der Wert 10 dann vergeben wird, wenn die rechtlichen Kriterien vollständig im Sinne von Punkt 10 dieser Klausel erfüllt sind. Die allgemeine Kategorisierung der Bewerbungen erfolgt in drei Standad-Stufen (rot, gelb und grün).
    6. Auswahl derjenigen Bewerbungen, welche aufgrund der durchgeführten Bewertung (wie vorgenannt) die höchsten Namsu-Scores erreicht haben bzw. nach Einschätzung von Namsu die höchste Wahrscheinlichkeit dafür bieten, dass eine Vertragsübernahme durch den Nachmieter zustande kommt. Die Auswahl der Bewerber obliegt dabei ausschliesslich Namsu.
    7. Einreichen von Nachmietervorschlägen mittels Zusenden eines rechtskonformen Schreibens und der notwendigen Unterlagen.
    8. Führen notwendiger Kommunikation mit dem Vermieter bzw. der zuständigen Verwaltung, sofern die Kommunikation mit dem Nachmietervorschlag in Zusammenhang steht. Hierfür ist zwingend, dass das im Rahmen des Welcome-Pakets dem Vertragspartner zugestellte Vollmachtsformular datiert und unterzeichnet Namsu retourniert worden ist. Liegt die Vollmacht Namsu nicht oder nicht rechtsgültig unterzeichnet bzw. datiert vor, verzögert sich der Nachmietersuchprozess entsprechend.
    9. Stellung eines Rechtsanwalts (ohne freie Anwaltswahl durch den Vertragspartner), sofern der Nachmietervorschlag von Seiten des Vermieters abgelehnt wird, obschon der vorgeschlagene Bewerber mit der höchsten Namsu-Kategorie bewertet worden ist. Mangels Überprüfbarkeit unter zumutbarem Aufwand sind in der Bewertung Fälle, welche bspw. infolge einer konkurenzierenden Tätigkeit des Interessenten zur Ablehnung durch den Vermieter führen, ausdrücklich nicht erfasst. Namsu selbst gewährt keine Rechtsberatung. Die Leistung aus dem Vertrag über das Produkt "Namsu Smart" ist auch nicht als solche zu verstehen.
    10. Freischaltung der webbasierten Anwendung namsu.ch zur Nutzung für den Vertragspartner. Der Vertragspartner hat dabei, sofern er sich mit seiner im Rahmen der Registrierung angegebenen E-Mail und seinem Passwort eingeloggt hat, Zugang zu einem Dashboard mit einer Übersicht zum aktuellen Stand des Suchprozesses sowie der Anzahl der eingegangenen Bewerbungen mit den entsprechenden Namsu-Score Kategorien.
    11. Darüber hinaus gewährt Namsu für ausgewählte Mietobjekte ohne Zusatzkosten die Option (hierin auch als "Zusatzoption" bezeichnet), dass sie das Risiko der Mietzahlungen bei Ausbleiben geeigneter Nachmieterbewerbungen bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin des betreffenden Mietverhältnisses für den Kunden übernimmt. Diese Option ist für den Kunden mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden. Sie kommt allerdings nur dann zur Anwendung, wenn sich die betreffende Mietwohnung hierfür qualifiziert und dies dem Kunden von Namsu explizit bestätigt wird. Nach Eingabe seiner Daten auf namsu.ch erhält der Kunde eine Rückmeldung von Namsu, ob sich das von ihm angebotene Mietobjekt für die Zusatzoption qualifiziert. Qualifiziert sich ein Mietobjekt nicht für die Zusatzoption, kommen bei gültigem Vertragsabschluss die vorangehend aufgelisteten Leistungspflichten von Namsu zum Tragen.

  5. Zustandekommen und vorzeitige Auflösung des Vertrages
  6. Der Vertrag kommt zustande, indem sich der Interessent mit seiner E-Mail Adresse und einem Passwort auf namsu.ch registriert, das Produkt "Namsu Smart" auswählt und die vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen sowie die Datenschutzerklärung von Namsu elektronisch akzeptiert.

    Daran im Anschluss erhält der Vertragspartner zur Bestätigung des abgeschlossenen Vertrages eine E-Mail an die von ihm im Rahmen der Registrierung angegebene Adresse mit einer elektronischen Rechnung.

    Namsu behält sich ausdrücklich das Recht vor, den Abschluss des Vertrages ohne Angabe von Gründen innerhalb von 24 Stunden nach Vertragsabschluss einseitig zu stornieren. In diesem Fall wird der bereits entrichtete Betrag unverzüglich auf dem zur Zahlung gewählten Zahlungsweg zurückerstattet. Der Kunde wird hierüber per E-Mail (an die von ihm bei der Registrierung angegebene Adresse) informiert.

    Macht der Vertragspartner von seinem Recht Gebrauch, vor Abschluss des Nachmietersuchprozesses gemäss diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen den Vertrag zu kündigen, so hat er hierzu eine E-Mail an support@namsu.ch zu richten. In diesem Fall fallen alle noch nicht erbrachten Leistungspflichten von Namsu dahin. Namsu löscht innerhalb von 72 Stunden nach Erhalt der E-Mail alle aufgeschalteten Inserate und informiert, sofern eine Kommunikation mit dem Vermieter bzw. der Verwaltung bereits stattgefunden hat, Letzteren über die Auflösung der Bevollmächtigung. Die weitere Korrespondenz liegt sodann in der Sphäre des Vertragspartners. Das bei Vertragsabschluss entrichtete Entgelt wird aufgrund des anfallenden Aufwandes nicht zurückerstattet.

  7. Leistungspflicht des Vertragspartners
    1. Der Vertragspartner verpflichtet sich nach erfolgreichem Zustandekommen des Vertrages das Entgelt in Höhe von CHF 99 mittels eines der angegebenen Zahlungswege zu entrichten.
    2. Sodann verpflichtet sich der Vertragspartner das ihm zugestellte Vollmachtsformular datiert und unterzeichnet im hierfür vorgesehenen Feld im Dashboard auf namsu.ch (als pdf, jpeg oder png Datei) hochzuladen. Stimmt der Vertragspartner nicht mit der Partei überein, welche den betreffenden Mietvertrag unterzeichnet hat, so gilt: Das Vollmachtsformular ist von allen Parteien zu unterzeichnen, welche den betreffenden Mietvertrag unterzeichnet haben, respektive von allen Parteien, welche als Ehe- oder eingetragene Partner Bezug zum Mietvertrag haben.
    3. Weiter verpflichtet sich der Vertragspartner die im Rahmen des «Onboarding»-Prozesses benötigten Daten über das zu vermietende Objekt wahrheitsgetreu zu übermitteln sowie Namsu folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen: Bilder der Wohnung, geltenden Mietvertrag, Hausordnung (sofern ausgehändigt oder ausgehängt) sowie Nachweis über allfällige ergänzende Abreden zwischen dem Vermieter bzw. der Verwaltung und dem aktuellen Mieter.
    4. Durchführung von Besichtigungen, wobei im Falle der Gewährung der Zusatzoption nach Ziffer 2/11 dieser Bedingungen der Vertragspartner sich dazu verpflichtet, für mindestens fünf Besichtigungstermine zur Verfügung zu stehen und für eine ordentliche Darbietung der Mietwohnung zu sorgen.

    Kommt der Vertragspartner einer oder mehreren seiner Vertragspflichten nicht nach, erlischt automatisch die Zusatzoption, soweit eine solche gewährt wurde, und es besteht keine weitere Gewähr für die zeitige Durchführung des Nachmietersuchprozesses. Für allfällige dadurch entstandene Verspätungen bzw. Verzögerungen und die daraus resultierenden Schäden und Folgeschäden haftet ausschliesslich der Vertragspartner.

  8. Vertragsdauer
  9. Der Vertrag über das Produkt "Namsu Smart" wird für die Dauer des Nachmietersuchprozesses abgeschlossen und endet spätestens zum Zeitpunkt, in dem der aktuelle Mietvertrag des Vertragspartners als aufgelöst gilt.

  10. Haftungsausschluss
  11. Jegliche Haftung für Schäden, die aus oder im Zusammenhang mit der technischen Nutzung der web-basierten Anwendung entstehen, wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

    Für die im Rahmen des Onboarding-Prozesses übermittelten Informationen ist ausschliesslich und vollumfänglich der Vertragspartner verantwortlich. Namsu übernimmt für allfällige aufgrund von Falschangaben oder verspäteten Angaben entstandene Schäden oder Folgeschäden ausdrücklich keine Haftung.

    Jegliche über die hierin enthaltene Leistungsbeschreibung hinausgehende Gewährleistung und Haftung wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

  12. Nutzung von zur Verfügung gestellten Vorlagen
  13. Die Nutzung der zur Verfügung gestellten Vorlagen (wie diejenige eines Kündigungsschreibens) erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers bzw. Vertragspartners. Der Vertragspartner bzw. Nutzer der Vorlage ist vor deren Nutzung mitunter dafür verantwortlich, die Angaben in der Vorlage auf ihre Richtig- und Vollständigkeit hin zu überprüfen.

  14. Technischer Support
  15. Bei technischen Problemen betreffend Funktionstüchtigkeit der web-basierten Anwendung haben die Nutzer jederzeit die Möglichkeit, sich an das Support Team von Namsu zu wenden. Hierzu ist eine E-Mail mit Beschreibung des zugrundeliegenden technischen Problems an support@namsu.ch zu senden und möglichst mit Screenshots zu belegen. Namsu garantiert eine Anhandnahme des Problems binnen 24 Stunden nach Erhalt der E-Mail.

  16. Datenschutz
  17. Der Datenschutz richtet sich nach der Datenschutzerklärung von Namsu in der jeweils gültigen Fassung. Die Datenschutzerklärung für die Nutzung der Anwendung namsu.ch kann über den nachfolgenden Link abgerufen werden: Datenschutzerklärung.

  18. Änderungen
  19. Namsu behält sich das jederzeitige Recht vor, diese Allgemeinen Vertragsbedingungen im gesetzlich zulässigen Rahmen zu ändern bzw. anzupassen. Auf die für den jeweiligen Vertrag geltende Fassung wird der Vertragspartner im Rahmen des Vertragsabschlusses hingewiesen. Die in zeitlicher Hinsicht jeweils geltende Fassung der Allgemeinen Vertragsbedingungen ist zudem jederzeit über die Homepage (namsu.ch) abrufbar.

  20. Salvatorische Klausel
  21. Sollten Teile einer Bestimmung oder eine Bestimmung dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen nicht berührt.

  22. Gerichtsstand und anwendbares Recht
  23. Für alle sich aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung der webbasierten Anwendung (namsu.ch) sowie für alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte am Sitz von Namsu ausschliesslich zuständig. Anwendbar ist ausschliesslich das materielle schweizerische Recht (unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts).

    Stand 24. Januar 2025